Technische Hilfe

Einbauempfehlung Pflastersteine

Für eine fachgerechte und dauerhafte Flächenbefestigung mit Betonsteinpflaster ist ein umfangreiches Fachwissen, Erfahrung und eine technische Mindestausstattung notwendig. Wir möchten aus diesen Gründen auf unsere regionalen Fachbetriebe verweisen. Für den Selbermacher sollten die nachfolgenden Hinweise eine kleine Grundlage bilden.

1. Alle Einbau-Regeln einhalten

Die nachfolgenden Regeln sind ein Auszug aus der Broschüre des BDB und in Verbindung hiermit zu betrachten.

2. Untergrund/Unterbau mit Mindestgefälle 2,5 bzw. 4 % herstellen

Untergrund entsprechend der gewünschten Endhöhe und der erforderlichen Gesamtstärke des Pflasteraufbaus eben und profilgerecht herstellen, Tragfähigkeit und Verdichtung prüfen.

3. Ebene, profilgerechte Tragschicht aus ungebundenem Mineralstoffgemisch herstellen

Die Stärke der Tragschicht ist abhängig von der Tragfähigkeit des Untergrundes und insbesondere von der zu erwartenden Verkehrsbelastung. Bei Gehwegen genügen im Allgemeinen 20 cm, bei Fahrbahnen sind je nach Belastung 30 bis 60 cm angebracht.
Entmischung des Mineralstoffgemisches vermeiden. Materialien lagenweise verdichten, Oberfläche parallel zum Untergrund mit einer max. Unebenheit von 1 cm auf 4 m Länge herstellen, ggf. Unebenheiten ausbessern. Wasserdurchlässigkeit, Filterstabilität zum Untergrund sicherstellen, Tragfähigkeit und Verdichtung prüfen. Geeignete Materialien sind z. B. Mineralgemische 0/32 bis 0/56.

4. Randeinfassung herstellen

Die Einfassung von Betonpflastersteinen ist erforderlich, um ein seitliches Abwandern der Steine zu verhindern, eventuelle Höhenunterschiede auszugleichen und ggf. eine Wasserführung zu ermöglichen. Die Randsteine werden auf einem ca. 15 – 20 cm dicken Betonfundament (C 12/15) mit einer 10 cm breiten Rückenstütze nach Schnur verlegt. Der erforderliche Abstand zwischen den Bordsteinen wird anhand der gelieferten Pflastersteine durch Auslegen einer Pflasterzeile ermittelt (ca. 2 cm zugeben).

5. Pflasterbettung aus korngestuftem, ungebundenem Mineralstoffgemisch herstellen

Das Pflasterbett dient als Auflager sowie zum Ausgleich der Pflastersteine. Der Einbau erfolgt profilgerecht durch geeignete Lehren, so dass die Pflastersteine vor dem Abrütteln ca. 1 cm über Soll-Höhe liegen. Das Bettungsmaterial darf nicht in die Tragschicht einrieseln und das Fugenmaterial nicht in die Bettung. Geeignete Materialien sind z.B. Splitt 1/3 oder 2/5. Das Pflasterbett muss nach Verdichtung des Pflasters 3 bis 5 cm stark sein.

6. Angelieferte Betonpflastersteine prüfen

Vor Beginn der Arbeiten sollten nochmals die gelieferten Steine auf Übereinstimmung mit der Bestellung (Format, Farbe, Oberfläche, Menge etc.) geprüft werden. Abweichungen bitte mit dem Vertragspartner/Lieferanten klären.

7. Pflaster mit Fugenbreite 3 bis 5 mm verlegen und Steine mischen

Die Verlegung erfolgt immer von der bereits verlegten Fläche aus. Die angeformten Abstandhalter geben nicht die Fugenbreite vor. Nach einigen Steinreihen sollten die Fluchten regelmäßig kontrolliert werden. Betonpflaster wird mit einer Fugenbreite von 3 – 5 mm verlegt, um Maßtoleranzen auszugleichen und das Verfüllen zu ermöglichen. Um unerwünschte Farbkonzentrationen zu vermeiden, sind die Steine beim Verlegen aus mehreren Paketen zu mischen.

8. Verfugen mit filterstabilem Mineralstoffgemisch

Mit fortschreitender Verlegung sind die Fugen kontinuierlich zu verfüllen. Das Fugenmaterial muss vollständig eingefegt werden und darf nicht ins Bettungsmaterial einrieseln. Überschüssiges Fugenmaterial vor dem Abrütteln entfernen. Geeignete Materialien sind z. B. Brechsand und Sand 0 – 2.

9. Abrütteln der Fläche nur im trockenen Zustand

Der saubere Belag soll nur in trockenem Zustand – von den Rändern zur Mitte hin – mit einer geeigneten Rüttelplatte mit Gummischürze und passender Verdichtungsleistung bis zur Standfestigkeit eingerüttelt werden.

10. Fugen vollständig füllen
Nach dem Abrütteln sind die Fugen nochmals zu füllen. Der restliche Sand sollte dann noch einige Zeit auf dem Pflaster verbleiben, da in der Regel ein mehrmaliges Nachfüllen erforderlich ist.

Einbauempfehlung Palisaden

1. Untergrund/Unterbau herstellen

Untergrund entsprechend der gewünschten Endhöhe eben und profilgerecht als Graben herstellen, Tragfähigkeit und Verdichtung prüfen.

2. Ebene, profilgerechte Tragschicht aus ungebundenem Mineralstoffgemisch herstellen

Die Stärke der Tragschicht ist abhängig von der Tragfähigkeit des Untergrundes und insbesondere von der zu erwartenden Verkehrsbelastung. Zur frostsicheren Gründung muss unter dem Fundament eine mindestens 20 cm starke Tragschicht aus Mineralstoffgemisch angelegt werden. Bei schlechtem, nicht tragfähigem Baugrund muss unbedingt eine frostfreie Gründung mit einer Gründungstiefe von 80 cm erfolgen. Entmischung des Mineralstoffgemisches vermeiden. Materialien lagenweise verdichten, Oberfläche parallel zum Untergrund herstellen, ggf. Unebenheiten ausbessern. Tragfähigkeit und Verdichtung prüfen. Geeignete Materialien sind z. B. Mineralgemische 0/32 bis 0/56.

3. Versetzen

Die Palisaden werden auf ein ca. 25 – 30 cm dickes Streifenfundament (C 12/15) (Einbindungstiefe: ca. 1/3 der Höhe gesetzt. Während des Versetzens der Elemente ist auf saubere Fluchtung und lotrechten Einbau zu achten. Palisaden sind fertigungsbedingt leicht konisch, sie verjüngen sich nach oben. Achten Sie beim versetzen darauf, dass jede Palisade einzeln versetzt und ausgelotet wird. Dabei helfen kleine Holzkeile, die von oben zwischen die Palisaden gesteckt werden und diese so in der Senkrechten fixieren. Abschließend wird das Fundament beidseitig an den Palisaden hochgezogen und mit einer 20 cm breiten Rückenstütze verstärkt. So werden die Palisaden gegen Verschieben gesichert. Die abschließende Hinterfüllung erfolgt mit frostsicherem Mineralstoffgemisch, das lagenweise verdichtet wird. Ist der Untergrund nicht ausreichend sickerfähig oder Hangwasser zu erwarten, muss eine Drainage vorgesehen werden. Beim Bau von Stufen und Podesten mit Palisaden empfehlen sich zum bequemen Aufstieg eine Stufenhöhe von ca. 35 cm. Zudem lassen leicht geneigte Stufen das Regenwasser besser abfließen.

Einbauempfehlung Bordsteine

Die Einfassung von Betonpflasterflächen ist erforderlich, um ein seitliches Abwandern der Steine zu verhindern, eventuelle Höhenunterschiede auszugleichen und ggf. eine Wasserführung zu ermöglichen.

1. Untergrund/Unterbau herstellen

Untergrund entsprechend der gewünschten Endhöhe und der erforderlichen Gesamtstärke der Randsteine eben und profilgerecht als Graben herstellen, Tragfähigkeit und Verdichtung prüfen.

2. Ebene, profilgerechte Tragschicht aus ungebundenem Mineralstoffgemisch herstellen

Die Stärke der Tragschicht ist abhängig von der Tragfähigkeit des Untergrundes und insbesondere von der zu erwartenden Verkehrsbelastung. Zur frostsicheren Gründung muss unter dem Fundament eine mindestens 20 cm starke Tragschicht aus Mineralstoffgemisch angelegt werden. Bei schlechtem, nicht tragfähigem Baugrund muss unbedingt eine frostfreie Gründung mit einer Gründungstiefe von 80 cm erfolgen. Entmischung des Mineralstoffgemisches vermeiden. Materialien lagenweise verdichten, Oberfläche parallel zum Untergrund herstellen, ggf. Unebenheiten ausbessern. Tragfähigkeit und Verdichtung prüfen. Geeignete Materialien sind z. B. Mineralgemische 0/32 bis 0/56.

3. Versetzen

Die Bordsteine werden auf einem ca. 15 – 20 cm dickem Streifenfundament (C 12/15) (Einbindungstiefe: 1/4 bis 1/3 der Höhe) nach Schnur verlegt. Der erforderliche Abstand zwischen den Bordsteinen wird anhand der gelieferten Pflastersteine durch Auslegen einer Pflasterzeile ermittelt (ca. 2 cm zugeben). Mit dem Gummihammer werden die Randsteine auf die richtige Höhe in den Beton eingeklopft. Abschließend wird das Fundament hinter den Bordsteinen mit einer 10 cm breiten Rückenstütze verstärkt. So werden die Randsteine gegen Verschieben gesichert.

Technische Hinweise

1. Qualität

Unsere Betonerzeugnisse sind frost- und tausalzbeständig. Wir erklären, dass Herstellung und Überwachung unserer Produkte den Richtlinien der europäischen Produktnormen DIN EN 1338 für Pflaster, DIN EN 1340 für Bordsteine und DIN EN 13198 für Gartengestaltungselemente entsprechen. Für unsere Erzeugnisse verwenden wir ausschließlich hochwertige Ausgangsstoffe. Die Fertigung erfolgt auf leistungsfähigen Produktionsanlagen unter ständiger Qualitätsüberwachung. Die Einhaltung der Normen und Richtlinien wird durch ständige Güteüberwachung – bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung – ständig überprüft. Die Fremdüberwachung erfolgt durch den Güteschutz Sachsen e. V..

2. Bedarf

Der Bedarf an Steinen pro Quadratmeter verlegter Fläche bzw. der Bedarf an Bordsteinen, Randsteinen, usw. pro laufenden Meter schließt die Fugen ein. Dementsprechend werden die Erzeugnisse so geliefert, dass die bestellte Fläche bzw. bestellte Länge unter Einhaltung der jeweiligen Rastermaße belegt bzw. versetzt werden kann.

3. Entladung

Unmittelbar nach Eintreffen der Steine auf der Baustelle ist durch Inaugenscheinnahme zu prüfen, ob die Lieferung der Bestellung entspricht (Menge und Warenart). Bestehen Zweifel oder Bedenken, darf mit dem Verarbeiten nicht begonnen werden. Werden Steine geliefert, die einen offensichtlichen Qualitätsmangel aufweisen, sollte die Verarbeitung solange nicht beginnen, bis eine entsprechende Klärung der Angelegenheit erfolgt ist. Bei Selbstabholung sind diese Kriterien bei Übernahme der Ware im Werk zu prüfen.

4. Farbschwankungen

Farbabweichungen sind aufgrund der Verwendung von natürlichen Rohstoffen (z. B. Sand, Kies, Splitt, Zement, Wasser), die natürlichen Schwankungen unterliegen, nicht vermeidbar. Darüber hinaus haben Form und Größe der Produkte, technisch nicht vermeidbare Schwankungen der Betonzusammensetzung, Witterung, Betonalter usw. Einfluß auf die Farbe und die Struktur der Betonprodukte.
Sollen großflächige Farbabweichungen vermieden werden, dies gilt auch für zementgraue Steine, sind die Pflastersteine immer wechselweise aus mehreren Paketen zu verlegen. Bei Anschlussflächen ist außerdem zu beachten, dass eine Vielzahl von Einwirkungen die Oberfläche von eingefärbten und nicht eingefärbten Steinen verändert. Unterschiedliche Bewitterungsverhältnisse und Unterschiede bei der mechanischen Beanspruchung führen bei jedem Beton zu Veränderungen der Eigenfarbe.

5. Mischfarben

Die optische Wirkung von Mischfarben wird erst bei einer verlegten Fläche von ca. 30 m2 durch gemischtes Verlegen aus verschiedenen Paketen wirksam. Durch das Herstellungsverfahren ist es technisch nicht möglich, die Steine in einer gleich bleibenden Farbmischung zu produzieren.

6. Ausblühungen

Gelegentlich können durch Witterungseinflüsse, vor allen bei farbigen Betonsteinen, Ausblühungen vorkommen. Diese sind technisch nicht vermeidbar. Ausblühungen entstehen durch die Ablagerung von im Wasser gelöstem Kalkhydrat, das nach Verdunsten des Wassers und der Reaktion mit Kohlendioxid der Luft als Kalziumkarbonat auf der Betonoberfläche anfällt. Die Güteeigenschaften des Beton werden davon jedoch nicht beeinträchtigt. Ausblühungen stellen keinen Mangel dar. Bei natürlicher Bewitterung (weiches Regenwasser löst Kalziumkarbonat auf) und normaler Beanspruchung verschwinden die Ausblühungen innerhalb der nächsten Monate.

7. Abmessungen

Wegen technisch nicht vermeidbarer Maßtoleranzen bei der Fertigung von Betonpflastersteinen, die die Werte der DIN EN 1338 jedoch nicht überschreiten, ist es notwendig, das Rastermaß durch Auslegen einiger Steinreihen zu ermitteln bzw. zu bestimmen.

8. Kantenabplatzungen

Pflastersteine und Bordsteine, die zu engfugig und somit nicht dem technischen Regelwerk entsprechend verlegt sind oder deren Unterbau nicht ausreichend tragfähig ist, werden infolgedessen – eventuell bereits beim Abrütteln – Kantenbeanspruchungen ausgesetzt, denen auch höchstwertige Betone nicht standhalten können. Die Folge sind Kantenabplatzungen; sie stellen keinen Mangel des Erzeugnisses, sondern einen Mangel des Unterbaus bzw. der Verlegeweise dar.

9. Scheuerstellen

Beim Transport und vor allem beim Einbau des Pflasters kann es zu Scheuerstellen auf der Oberfläche des Pflasters kommen. Bei einer normalen Bewitterung des Steins sind diese eine vorübergehende Erscheinung. Die Funktion des Pflasters wird nicht beeinflusst und sie stellen keinen Reklamationsgrund dar.

10. Winterdienst

Beton besitzt in den ersten Monaten noch nicht die volle Frost- und Tausalzbeständigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte – falls sie in den ersten drei Monaten nach dem Einbau auftritt – mit abstumpfenden Streumitteln beseitigt werden.

Betonmauerblöcke

Betonmauerblöcke (Mauerdicke 28 cm) eignen sich für Trockenmauern. Sie werden in der Regel als Stützmauern eingesetzt.
Eine senkrechte Mauer in Trockenbauweise sollte nicht mehr als 75 cm hoch gebaut werden. Sie kann höher sein, wenn sie gegen den Hang geneigt ist: bei 10° Neigung 135 cm und bei 20° Neigung 180 cm. Bei niedrigen Trockenmauern reicht meist ein Fundament aus grobem Kies oder Schotter, andernfalls wird es aus Beton der Güte C 12/15 erstellt. Es sollte mindestens 30 – 40 cm tief und doppelt so breit sein wie die jeweilige Mauer. Ist die Mauer geneigt, so muss bereits die Oberseite des Fundaments den entsprechenden Neigungswinkel aufweisen. Eine Schutzfolie hinter der Mauer vermeidet, dass aus dem Hang Wasser in die Mauer dringt und Verfärbungen der Ansichtsflächen verursacht.

Versickerungsaktive Pflaster

Es handelt sich um Sonderbauweisen, bei denen folgende Regeln eingehalten werden müssen:

Pflastersysteme, die über aufgeweiteten Fugen oder die Steine selbst eine weitgehende Versickerung der Niederschläge ermöglichen, bieten Möglichkeiten, einer Versiegelung entgegenzuwirken, sie haben aber auch Grenzen. Über den langfristigen Erfolg entscheidet die fachgerechte Anwendung unter Berücksichtigung von Einsatzgebiet und Bautechnik.

Es gilt der Grundsatz: Erst die Verkehrssicherheit und die Tragfähigkeit, dann die Wasserdurchlässigkeit. Für den Schichtaufbau sind kornabgestufte Mineralstoffgemische zu wählen, die gut zu verdichten und dennoch wasserdurchlässig sind. Der Schutz von Boden und Grundwasser muss gewährleistet sein. Versickerungsaktive Pflastersysteme sind nur gestattet außerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn der Abstand zum Grundwasser mindestens 2 m beträgt und kein Streusalz verwendet wird.

Die Durchlässigkeit des Bodens beachten. Sandige und kiesige Baugründe sind unproblematisch, bindige Böden er fordern dagegen Zusatzmaßnahmen, um eine dauerhafte Aufnahme des Wassers bei gleichzeitiger Standfestigkeit der Pflasterfläche gewährleisten zu können. In Frage kommen Bodenverbesserungen, Drainage oder dickere Schichtaufbauten.

Die rechtlichen Voraussetzungen prüfen. Wo entsprechend den Landeswassergesetzen und den kommunalen Abwassersatzungen Grundstückseigentümer das Regenwasser nicht in die Kanalisation abführen dürfen, sind versickerungsaktive Pflastersysteme zu empfehlen.